31.03.2009

Tagesordnung: 

1. Bauleitplanung;
1. Änderung des Flächenutzungplans und Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Bezeichnung "Gewerbe-/Sondergebiet östlich der Ettaler Straße"
- Behandlung der Stellungsnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und Abs. 4. 2 BauGB
- Beschlussfassung über die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung und den Erlass des Bebauungsplanes als Satzung

Diverse Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken wurden in der Gemeinderatssitzung angesprochen und vom Gemeinderat abgehandelt. Dabei handelte es sich um Stellungnahne der Regierung von Oberbayern, des Landratsamtes und von EON.
Regierung von Oberbayern: - Projekt ist für Oberau erforderlich
EON. :                              - keine Einwände, nur Aufnahme der Kabelleitungen in die Planung
Landratsamt:                     - zu wenig Grünflächen
                                        - zuviel Parklätze
                                        - zu große Werbeanlagen
                                        - die Baugrenze sollte auf gleicher Linie und nicht abgesetzt sein
                                        - Mauerflächen weiß

Die Stellungnahmen wurden abgehandelt und in die Planung aufgenommen bzw. durch unseren Planer wiederlegt.

 

2. Bauleitplanung;
Beratung über die Änderung des Flächenutzungsplans südlich der Alten Ettaler Straße im Bereich der Skiliftzufahrt

Hierbei handelt es sich um ein Anwesen in der Nähe des Skiliftes das bei der Ortsabrundungssatzung vor 6 Jahren aus der damaligen Status (Gewerbegebiet) herausgefallen ist und zur Zeit den Status Grünfläche besitzt. Der Eigentümer möchte aber wieder den alten Status besitzen.
Der alte Zustand wird versucht wieder herzustellen.


3. Planfestellungsverfahren betreffend die Straßenbaumaßnahme B2 neu Eschenlohe - Garmisch - Partenkirchen im Abschnitt Oberau Nord bis zum Ronetsbach;
Stellungsnahme der Gemeinde Oberau im Anhörungsverfahren

Hurra!!! Wir sind jetzt im Planfeststellungsverfahren!!!!!

Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Baurecht und ein wichtiger Schritt in Richtung Ortsumfahrung für die Bürger der Gemeinde Oberau!

Die Baukosten für das Projekt Ortsumfahrung von der Einschneisung Oberau Nord bis Oberau Süd belaufen sich auf ca. 137 Mio. €.

Die Tunnelröhren werden doppelspurig, in Fahrtrichtung Garmisch-Partenkirchen 2982 m lang und in Fahrtrichtung München 2910 m lang sein. Die Belüftung befinden sich nur an den Tunnel-Ein- bzw. Ausgängen.

Ausserdem kann die Autobahndirektion Südbayern jetzt mir den Grundstückskäufen beginnen.

Die Pläne für die Ortsumfahrung liegen bis zum 04.05.09 im Rathaus zur Ansicht aus. Efentuelle Einwendungen müssen bis 19. Mai bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.

Ich denke das wäre noch ein Wichtiger Zusatz!!!!

Ausserdem kann man den Plan noch bei dem Münchner Merkur aktuell ansehen! 
Link zur Bürgerinitiative VEO

 

Die Gemeinde wird bis Mitte Mai an ihrer Stellungnahme feilen und diese einreichen.

4. Bauanträge
- ISARKIES Wohn- und Gewerbegrund GmbH & Co. KG, Unterwattenbach - Neubau eines Lebensmittelmarktes mit PKW - Stellplätzen, Ettaler Str. 18 d

Hierbei handelt es sich um einen REWE Verbrauchermarkt. Diesem Projetzt wurde stattgegeben.

- MK - Wohn- und Gewerbebau GmbH, Biberbach - Neubau eines Getränkemarktes mit PKW - Stellplätzen, Ettaler Str. 18 e

Der Getränkemarkt kommt in Verlängerung an den Verbrauchermarkt. Diesem Projekt wurde ebenfalls zugestimmt.


- Firma Daller Tracht, Seehausen - Nutzung des bestehen Gebäudes Münchner Str. 10 d als Verkaufsstätte

Dieser Punkt wurde noch nicht behandelt, da noch nicht alle Unterlagen eingereicht wurden!

5. Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für den Kindergarten der Gemeinde Oberau

Die Gebürensatzung wurde behandelt und vom Gemeinderat abgesegnet.

Das Besuchsgelt für den Kindergarten beträgt im Monat:
bis zu 4 Stunden (Kernzeit) 70,- €
bis zu 5 Stunden 77,- €
bis zu 6 Stunden 84,- €
bis zu 7 Stunden 91,- €
bis zu 8 Stunden 98,- €
bis zu 9 Stunden 105,- €

zuzüglich Spielgeld von 3,- €

Bei der Krippengruppe beträt die Gebühr monatlich:
bis zu 4 Stunden 150,- €
bis zu 5 Stunden 165,- €
über 5 Stunden 180,- €

zuzüglich Spielgeld von 3,- €

Die Benutzungs- und Gebührensatzung wurde auch zeitgemäß aufgefrischt.

6. Bekanntgaben

Der neue Eingangsbereich des Rathauses bekommt noch in den nächsten Wochen einen elektrischen Türöffner, und kann dann behindertengerecht geöffnet werden.