23.06.2009

1. Bauantrag Josef Graf, Oberau, zur Errichtung eines Dachstuhls auf dem bestehenden Garagengebäude, Falkenstr.2

 Dem Bauantrag wurde stattgegeben

 2. Beratung über den Antrag des Herrn Rainer Stief, Oberau, auf Errichtung einer zusätzlichen Messstelle für Geschwindigkeitskontrollen in der Heubergstraße

Da es sich in diesem Bereich um keine Geschwindigkeitsbegrenzung handelt, dürfen die Autofahrer in diesem Bereich mit Tempo 50 durch die Heubergstraße fahren.

Bei einer Messung durch eine Geschwindigkeitsanzeigetafel wurde festgestellt, das sich die Autofahrer mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von Tempo 32 fahren.

Aber es auch wenige Ausnahmen gibt, die die Geschwindigkeit von 50 km/h überschreiten. Da die Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Nacht stattfanden und  eine 24 stündige Kontrolle nicht möglich ist, wird auf eine neue Messstelle verzichtet.

Dafür wird aber die Geschwindigkeitsanzeigetafel wieder zur Kontrolle aufgestellt. Sollte es zu einer erhöhten Anzahl von Ausreißern der angegebenen Höchstgeschwindigkeit kommen wird im Gemeinderat nochmal über die Errichtung einer Messstelle nachgedacht.

 3. Beratung über den Antrag des Herrn Michael Huber, Oberau, auf Anordnung eines Haltverbotes in der Flurstraße.

Da wir in Oberau mehr als genügend solcher Halteverbote haben und nicht an jeder Stelle ein Verbotsschild haben wollen, wurde dem Antrag nicht stattgegeben.

Zur Begründung ist zu sagen, dass in der Flurstraße nur ein geringer Durchfahrtsverkehr mit geringer Geschwindigkeit ist. Außerdem gilt in diesem Ortsteil Tempo 30. Würde man die natürlichen Hindernisse der Autos entfernen, würde sich die Geschwindigkeit in diesem Bereich automatisch erhöhen.

 5. Anpassung der Gebühren für Gewerbean- und -abmeldungen

Bisher waren die Gebühren für die Gewerbean- und Abmeldung 15,- € und die Gebühren für die Gewerbeummeldung auf 15,- € festgesetzt. Da aber die Gebühren zu niedrig sind, werden die Gebühren angehoben, so das die Gebühren für die Gewerbean- und Abmeldung auf 20,- € festgesetzt werden. Die Gebühren für die Gewerbeummeldung werden auf 15,- € belassen.

 6. Festlegung der Entgelthöhe für die Schülermittagsbetreuung an der Volksschule Oberau

 Die Gebühren für die Mittagsbetreuung waren für die Grundschule 16,- €und für die Hauptschule 18,- €, da die Betreuung unterschiedlich lang sind. Der Preis beinhaltet das Mittagsessen und die Betreuung für einen Tag der Woche, aber den ganzen Buchungsmonat. Also vier Tage im Monat.

 Da die Betreuungszeiten ab sofort gleich lang sind, werden die Preise auf 17,- € für die Grund- und Hauptschule festgesetzt.

 7. Bekanntgaben